My Body – My Choice! (Plakat zum 1. Mai 2025)
25. April 2025Freier und sicherer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchenfür alle!

„Skandalös“ findet Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen. Doch der „unnötige Großkonflikt“, den Merz im Zuge einer Legalisierung fürchtet, scheint nichts weiter zu sein als ein konservatives Hirngespinst: Mehr als 80% der Bevölkerung in Deutschland befürworten eine Abschaffung des Klassenparagraphen §218.
Wofür steht der 218er denn nun?
Bereits seit 1871 stehen Schwangerschaftsabbrüche nach dem Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich unter Strafe, 1974 wurde erstmals ein Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem Abtreibungen zwar nach wie vor kriminalisiert würden, jedoch straffrei blieben, sofern sie in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durch Ärzt*innen mit Einwilligung der schwangeren Person durchgeführt würden. Zwei Jahre später tritt der Entwurf schließlich in Kraft – mit Einschränkungen: Eine schwangere Person muss nach §219 ein Beratungsgespräch wahrnehmen, nicht mehr als 22 Wochen dürfen nach der Empfängnis vergangen sein und Ärzt*innen müssen den Eingriff vornehmen.
Klingt doch erstmal nicht so schlimm?
Es ist fraglich, wie neutral sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatungen mit Blick auf die Gesetzeslage gestaltet werden können. Denn der Staat verpflichtet solche Beratungen „zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“, während er die individuelle Lebensrealität der betroffenen Person nur zweitrangig beachtet. Und qualifizierte Ärzt*innen zu finden, die den Eingriff auch durchführen können und wollen, ist mit Blick auf die Kriminalisierung durch §218 alles andere als einfach – denn in welchem Curriculum können schon strafrechtlich relevante Handlungen auftauchen? Bundesweit halfen sich also kritische Mediziner*innen, indem sie ihre Bildung in die eigene Hand nahmen und außerhalb ihres Studiums an Papayas (die einer Gebärmutter erstaunlich nahe kommen) Schwangerschaftsabbrüche übten – wobei es damit natürlich nicht getan ist.
Mit einem niedrigschwelligen, straf- und kostenfreien Zugang zu Abtreibung, wie ihn feministische Bewegungen fordern, gehen auch Fragen zur Verhütung einher: Etwa zu ihrer Finanzierung, wenn ProFamilia zufolge Menschen mit Uterus nach ihrem 20. Geburtstag ihr Verhütungsverhalten ändern. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, und nicht jede Person, die verhüten möchte, ist krankenversichert.
Noch 2018 wurde die Gießener Medizinerin Kristina Hänel nach §219a StGB verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche geschaltet haben soll – obwohl sie lediglich über mögliche Abtreibungsmethoden informierte. Der Paragraph wurde mittlerweile gestrichen, genauso soll es mit §218 passieren!
Der 218er schützt ungewollt Schwangere nicht, sondern unterwirft sie einem Relikt aus dem 19. Jahrhundert, das darauf ausgelegt ist, die Kontrolle über ihre Entscheidung in staatliche Hände zu geben. Warum auch das körperliche und psychische Wohlergehen ungewollt Schwangerer priorisieren, ihre Bedenken zu finanzieller Belastung und einem möglichen Arbeitsplatzverlust, oder schlicht ihr Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung in den Vordergrund rücken, wenn dadurch künftige Steuerzahlerinnen, Arbeiterinnen und Soldat*innen eingebüßt werden müssen?
Es wird Zeit, dass der Staat seine Hände von unseren Uteri nimmt – my body, my choice! Für die Abschaffung von Patriarchat und Kapitalismus gehen wir am 1. Mai auf die Straße. Komm zur revolutionären 1. Mai Demo, 12:30, Kronprinzstraße.
Du siehst das genauso? Dann komm mit uns am 1. Mai auf die Straße gegen Patriarchat, Kapitalismus und Rechtsruck.
Kommt zur revolutionären 1. Mai-Demo um 12.30 Uhr in die Kronprinzstraße.